Vergabe 1485
Schadensersatz auch ohne Aussicht auf Zuschlag
EuGH, 06.06.2024, C-547/22
Ein rechtswidrig ausgeschlossener Bieter muss für den Verlust der Chance, an dem Vergabeverfahren teilzunehmen und den Zuschlag zu erhalten, Schadensersatz verlangen können. Eine nationale Regelung oder Praxis, die dies grundsätzlich ausschließt, ist unionsrechtswidrig.
Rechtswidriger Ausschluss vor Zuschlag
Eine slowakische Bietergemeinschaft wurde vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Nach dem Zuschlag wurde der rechtswidrige Ausschluss aufgehoben. Die Bietergemeinschaft klagte daraufhin auf Ersatz des Schadens, der ihr aus der entgangenen Chance, den Zuschlag zu erhalten, entstanden ist.
Verlust der Chance als Schaden
Das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf gebietet es, dass auch der rechtswidrig ausgeschlossene Bieter auf Schadensersatz klagen kann. Der Schaden kann in dem Verlust der Chance bestehen, den ausgeschriebenen Auftrag zu erhalten.
Erstaunlich … und wichtig für deutsche Vergaben
Erstaunlich ist, dass der EuGH schon die verlorene Chance auf den Zuschlag als Schaden ansieht und nicht einen sicheren Zuschlag oder zumindest die überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür verlangt. Das könnte die deutsche Rechtsprechung verändern.