Vergabe 826
OLG Frankfurt zur Wertung von Kombinationsrabatten
Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Kombinationsrabatt auch bei Wertung des einzelnen Loses zu berücksichtigen (OLG Frankfurt, 09.05.2017, 11 Verg 5/17).
Rabatt auch bei Einzellosen zu berücksichtigen
Räumt ein Bieter bei einer losweisen Vergabe von Dienstleistungen einen Rabatt für den Fall ein, dass er den Zuschlag auf mehrere Lose erhält, ist dieser Rabatt auch bei der Wertung einzelner Lose zu berücksichtigen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Lose durch den Rabatt in der Summe das günstigste Angebot sind. Anderenfalls würde der Zweck des Vergaberechts unterlaufen, wonach dem Auftraggeber eine möglichst wirtschaftliche Beschaffung ermöglicht werden soll.
In dem konkreten Fall waren die Angebote des Bieters in allen Einzellosen der Loskombination das jeweils günstigste Angebot.
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