Vergabe 586
OLG Karlsruhe zu Bietergemeinschaften und Kartellverbot
Haben die Mitglieder einer Bietergemeinschaft nur einen unerheblichen Marktanteil und sind sie gemeinsam in der Lage, ein Angebot abzugeben und am Wettbewerb teilzunehmen, verstößt die Bildung der Bietergemeinschaft nicht gegen Vergaberecht (OLG Karlsruhe, 05.11.2014, 15 Verg 6/14).
Keine umfassende kartellrechtliche Prüfung
Die Zulässigkeit einer Bietergemeinschaft muss weder durch eine umfassende kartellrechtliche Prüfung im Vergabeverfahren festgestellt, noch durch die Vorlage eines kartellrechtlichen Unbedenklichkeitsnachweises bewiesen werden.
Auch wenn der überwiegende Teil der Gerichte von der grundsätzlichen Zulässigkeit von Bietergemeinschaften ausgeht, kann es hilfreich sein, die Bieter aufzufordern, mit dem Angebot bzw. den Bewerbungsunterlagen die Gründe für die Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen.
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