27.12.2017Fachbeitrag

Vergabe 864

OLG München: Wann führt eine fehlende Preisangabe zum Ausschluss?

Ob eine fehlende Preisangabe zum Ausschluss des Angebots führt, hängt davon ab, welchen Einfluss sie im Einzelfall auf das Ergebnis der Preiswertung hat (OLG München, 07.11.2017, Verg 8/17).

Anteil der Einzelposition am Wertungspreis entscheidend

Bei der Prüfung ist entscheidend, wie hoch der wertmäßige Anteil der Einzelposition am Gesamtpreis ist. Im konkreten Fall reichte es aus, dass die fehlende Einzelposition 1/10 des Wertungspreises ausmachte. Eine Preislücke von 1/10 aller geforderten Einzelpreisangaben habe einen so maßgeblichen Einfluss auf den Gesamtpreis, dass sie als wesentlich zu bewerten sei und zum Ausschluss des Angebots führen müsse.

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