Vergabe 923
OLG München zur Angebotsprüfung
Das OLG München hat über eine Vielzahl von Fallgruppen bei der Prüfung von Angeboten entschieden (27.07.2018, Verg 02/18).
Nachforderungsfrist
Auftraggeber dürfen die Frist zur Vorlage von nachgeforderten Unterlagen bestimmen. § 56 VgV enthalte keine feste Frist, sodass ein Beurteilungsspielraum der Auftraggeber besteht. Die Frist muss lediglich angemessen sein.
Nachforderung von Unterlagen mit formalen Fehlern
Auftraggeber dürfen auch Unterlagen, die den formalen Anforderungen nicht entsprechen, nachfordern. Unterlagen, die rein formal nicht den Vorgaben der Auftraggeber entsprechen, fehlen im Rechtssinne. Bei formalen Unterlagen – wie behördlichen Bescheinigungen – bestehe auch kein Raum für nachträgliche Manipulationen oder Veränderungen.
Referenzen zu vergleichbaren Leistungen
Wollen Auftraggeber sicherstellen, dass ein Bewerber genau die zu beschaffende Leistung erfolgreich durchgeführt hat, müssen sie dies in den Vergabeunterlagen entsprechend formulieren. Vergleichbare Leistungen bedeutet nicht, dass das Leistungsbild der herangezogenen Aufträge mit dem ausgeschriebenen Auftrag identisch sein muss. Vielmehr reicht aus, dass die Referenzleistung der ausgeschriebenen Leistung so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.