Vergabe 1156 | ÖPNV 114
OLG Schleswig zu vielen Vergaberechtsproblemen Eignungskriterien
In einem Verfahren zur Vergabe von Verkehrsdienst-leistungen äußert sich das OLG Schleswig zu folgenden Themen (OLG Schleswig, 12.11.2020, 54 Verg 2/20).
Eignungskriterien falsch bekannt gemacht
Macht ein Auftraggeber Eignungskriterien nicht ordnungs-gemäß bekannt, ist ein Bieter hierdurch nur dann in seinen Rechten verletzt, wenn er andernfalls bessere Chancen auf den Zuschlag hätte.
Fehler in Kalkulationsvorgaben
Jeder Bieter muss bei der Kalkulation seines Angebotspreises die Berechnungsvorgaben des Auftraggebers beachten. Erkennbare Fehler der zugrundeliegenden Berechnungsweise, die zu Rundungsdifferenzen führen, müssen Bieter rügen.
Abweichen von Leistungsbeschreibung
Kann ein Unternehmen mit seinem Fahrzeugkonzept die ausgeschriebenen Leistungen nicht erbringen, werden die Vergabeunterlagen hierdurch in unzulässiger Weise geändert.
Kostenzuordnung
Sieht ein Auftraggeber ausdrücklich eine besondere Eingabe-möglichkeit für die Kosten einer Fahrzeugreserve vor, ist es unzulässig, deren Kosten in andere Preise einzurechnen.
Nachträgliche Berichtigung
Ein Unternehmen kann nachträglich falsche Angaben in der Angebotsaufklärung korrigieren.