Vergabe 1429, Klima 07
OVG: Bundesregierung muss Sofortprogramme für Gebäude und Verkehr vorlegen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verpflichtet die Bundesregierung, wirksame Klimaschutz-Sofortprogramme vorzulegen. Die Programme müssen sicherstellen, dass die Sektoren Gebäude und Verkehr die zulässigen Jahresemissionsmengen einhalten (OVG Berlin-Brandenburg 30.11.2023, 11 A 11/22; 11 A 27/22; 11 A 1/23).
Sofort-Programme erforderlich
Beide Sektoren überschreiten die zulässigen Jahresemissionsmengen deutlich. Das Klimaschutzprogramm 2023 erfüllt die Anforderungen des Klimaschutzgesetzes (KSG) nicht. Das OVG verpflichtet die Bundesregierung, ein Programm (§ 8 KSG) für kurzfristig wirksame Maßnahmen vorzulegen, um die Jahresemissionsmengen einzuhalten.
Öffentliche Gebäude
Die Kläger fordern für den Gebäudesektor, weitere Möglichkeiten zu nutzen, um das gesetzlich geforderte Ziel einzuhalten. Sie verlangen, „eine Sanierungsoffensive für die öffentlichen Gebäude zu beginnen, wobei die schlechtesten Gebäude zuerst saniert werden, da bei diesen der Wirkungsgrad am höchsten und das CO2-Einsparpotenzial am größten ist.“
Leitfaden Energetische Sanierung kommunaler Gebäude
Unser kürzlich in Zusammenarbeit mit dem DStGB erschienene Praxisleitfaden „Energetische Sanierung kommunaler Gebäude“ stellt Konzepte für Sanierungsprojekte, die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen sowie interessante Ansätze aus der kommunalen Praxis vor.
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