ÖPNV 082
Personalübergang bald auch im ÖPNV möglich
Die Regierungskoalition beabsichtigt, den Personalüber-gang im ÖPNV gesetzlich zu regeln:
Weiterbeschäftigung zu bestehenden Konditionen
Landkreise und Kommunen sollen die Weiterbeschäftigung der bisherigen Beschäftigten beim Leistungsübergang im ÖPNV auf andere Betreiber zu den bestehenden Arbeits- und Sozialbedingungen vorschreiben können, heißt es im Koalitionsvertrag.
Vergleichbare Rechtslage zum SPNV
Eine vergleichbare Regelung gilt seit dem Inkrafttreten des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes mit § 131 Abs. 3 GWB bereits für den SPNV.