03.07.2017Fachbeitrag

Vergabe 827

Planungswettbewerb: Zuschlag an Preisträger geboten

Führt der Auftraggeber einen Planungswettbewerb nach der RPW 2013 durch, ist in der Regel der erste Preisträger des Wettbewerbs zu beauftragen (OLG Frankfurt, 11.04.2017, 11 Verg 4/17).

Nach den Zuschlagskriterien im Planungswettbewerb erhielt der Wettbewerbssieger zwar die höchste Punktzahl für den Wettbewerb, allerdings bei der „Umsetzung der Anmerkungen des Preisgerichts“ eine geringe Punktzahl. Durch die fast gleichrangige Gewichtung der beiden Kriterien erhielt insgesamt der Drittplatzierte des Wettbewerbs die meisten Wertungspunkte.

Zuschlagskriterien müssen RPW 2013 berücksichtigen

Der Auftraggeber durfte den Drittplatzierten des Wettbewerbs nicht beauftragen. Denn nach § 8 Abs. 2 RPW 2013 ist in der Regel der erste Preisträger zu beauftragen. Dies muss der Auftraggeber bei der Ausgestaltung der Zuschlagskriterien berücksichtigen. Nur aus wichtigem Grund darf der Auftraggeber den Zuschlag an einen anderen als den Wettbewerbssieger erteilen.

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