12.01.2022Fachbeitrag

Vergabe 1234

Präkludierte Rüge: Warten lohnt sich nicht!

Die Rüge eines Bieters nach Zuschlagsankündigung ist präkludiert, wenn der Vergaberechtsverstoß bereits bei Angebotsabgabe erkennbar war (OLG Naumburg, 01.03.2021, 7 Verg 1/21).

Preiswertung durch stufenweise Punktevergabe

Die Auftraggeberin sah in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb eine stufenweise Punktevergabe für die Preiswertung vor. Dadurch führten bereits kleine Preisunterschiede zu großen Punktunterschieden. Dies rügte die Antragstellerin nach Vorabinformation über ihr Unterliegen erfolglos. Die Vergabekammer verwarf den anschließenden Nachprüfungsantrag, da die Rüge präkludiert sei. Hiergegen wendete sich die Antragstellerin.

Rüge erkennbarer Fehler vor Angebotsabgabe

Ohne Erfolg! Das OLG bestätigt, dass die Antragstellerin bereits vor Angebotsabgabe die Rechtswidrigkeit der Bewertungsmethode hätte erkennen können. Sie hätte dies daher bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe rügen müssen.

Objektiver Maßstab für Erkennbarkeit

Bieter müssen sich früh im Verfahren entscheiden, ob sie Vorgaben des Auftraggebers hinnehmen oder rügen wollen. Für die Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes ist ein objektiver Maßstab anzulegen. Maßgeblich ist, was ein fachkundiges Unternehmen des angesprochenen Bieterkreis bei Anwendung der üblichen Sorgfalt erkennen konnte. Die häufige Beteiligung an EU-weiten Verfahren ist zu berücksichtigen.

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