Vergabe 1483, Energie 122
Preisgünstige Versorgung als Kriterium bei Gaskonzessionen
OLG Karlsruhe, 12.06.2024, 6 U 222/23
Wenn Gemeinden Wegenutzungsrechte für Gasversorgungsnetze vergeben, dürfen sie die prognostizierten Netznutzungsentgelte und die Netzanschlusskosten berücksichtigen.
Keine unbillige Behinderung von Marktteilnehmern
Für die Auswahl des Netzbetreibers müssen Gemeinden aufgrund der kartellrechtlichen Vorgaben einen diskriminierungsfreien Wettbewerb ermöglichen. Das Auswahlverfahren ist transparent und an den Zielen des Energiewirtschaftsgesetzes orientiert auszurichten.
Anforderungen an die Auswahlkriterien
Gemeinden sollen unter anderem eine zuverlässige, effiziente, preisgünstige und umweltverträgliche Versorgung sicherstellen. Sie dürfen neben der preisgünstigen Belieferung mit Energie noch weitere Auswahlkriterien anlegen,
die diesen Zielen entsprechen.
Kein Verstoß gegen Unionsrecht
Gemeinden dürfen Netznutzungsentgelten und Netzanschlusskosten berücksichtigen. Dies ist mit dem Unionsrecht vereinbar. Denn die Gemeinden nehmen dadurch keinen unzulässigen Einfluss auf die Netzentgelte, sondern ziehen lediglich eines von mehreren Auswahlkriterien heran, um das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln.
Praxistipp
Die Gemeinden sollten sämtliche zu wertenden Angebotsbestandteile vertraglich vereinbaren und mit Sanktionen versehen.