Vergabe 1146
Produktvorgabe: Bieter darf Gleichwertigkeit nachweisen
Der Aufftraggeber darf eine bestimmte nationale Zulassung fordern, wenn diese nur eine von mehreren Möglichkeiten zum Nachweis der Produktgeeignetheit darstellt. Der fehlende Gleichwertigkeitszusatz bzw. die fehlende Zulassung des Nachweises der Gleichwertigkeit ist vergaberechtswidrig (OLG Frankfurt, 12.11.2020, 11 Verg 13/20).
Streitgegenstand
Ein öffentlicher Auftraggeber schrieb die Vergabe von Verkehrssicherungsleistungen, insbesondere das Aufstellen und Vorhalten transportabler Schutzeinrichtungen, für ein Bauvorhaben aus. Der Auftraggeber forderte als ausschließlichen Nachweis der Geeignetheit der Schutzeinrichtungen ein Begutachtungsschreiben der Bundesanstalt für Straßenwesen.
Zulassung eines Gleichwertigkeitsnachweises erforderlich
Dies steht § 7a EU VOB/A entgegen. Die Vorschrift soll den Bieter vor dem Ausschluss seines Angebots aus allein formellen Gründen schützen. Der Bieter muss nachweisen dürfen und können, dass sein Produkt die Anforderungen der in Bezug genommenen Technischen Spezifikation erfüllt.