Vergabe 977
Qualitätskriterien richtig gewichten
Auftraggeber müssen Qualitätskriterien einzeln oder in ihrer Gesamtheit so gewichten, dass dies sachlich zu rechtfertigen ist (OLG Celle, 19.03.2019, 13 Verg 7/18).
Eingeschränkte Überprüfung der Zuschlagskriterien
Auftraggeber haben einen weiten Beurteilungsspielraum, wie sie Zuschlagskriterien bestimmen und gewichten möchten. Vergabekammer und Gerichte dürfen nur kontrollieren, ob der Auftraggeber die Verfahrensvorschriften und Begründungs-pflichten beachtet hat, den Sachverhalt richtig ermittelt hat und kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch vorliegt.
Keine Wettbewerbsverzerrung – kein Zuschneiden auf einen Bieter
Hier handelte der Auftraggeber vergaberechtswidrig. Der Auftraggeber bewertete die Qualitätskriterien mit insgesamt 70 %. Zwei Qualitätskriterien zu je 20 % konnte jedoch nur einer der Bieter erfüllen. Diese Gewichtung konnte der öffentliche Auftraggeber nicht sachlich rechtfertigen. Es lag die Annahme nahe, dass die Kriterien nur einem Bieter realistische Aussichten auf den Zuschlag einräumten. Die anderen Bieter waren trotz ihrer Eignung chancenlos.