02.04.2019Fachbeitrag

Vergabe 972

Rechtsschutz für nationale Vergaben auch vor dem Verwaltungsgericht

Unterlegene Bieter können bei öffentlich-rechtlichen Verträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte den Zuschlag vor dem Verwaltungsgericht verhindern (OVG Niedersachsen, 29.10.2018, 10 ME 363/18).

Dies entschied das OVG Niedersachsen zur Vergabe der Konzession zum Bau und Betrieb einer KiTa. Die Besonderheit: Das Verwaltungsgericht ist hier zuständig.

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Ein unterlegener Bieter beantragte im einstweiligen Rechtsschutz, den Zuschlag auf das Angebot seines Konkurrenten bis zur Entscheidung in der Hauptsache zu untersagen. Für diese Streitigkeit ist das Verwaltungsgericht zuständig, nicht ein ordentliches Gericht. Entscheidend ist, was Gegenstand des Rechtsstreits ist.

Streitgegenstand ist maßgeblich

Der Streit über Bau und der Übernahme der Trägerschaft einer KiTa ist laut OVG Niedersachsen vor dem Verwaltungsgericht zu verhandeln. Zwar sei der Erbbaurechtsvertrag ein privatrechtlicher Vertrag. Im Vordergrund stehe aber die Finanzierungsvereinbarung als öffentlich-rechtlicher Vertrag i. S. d. SGB X.

Bieter müssen Rechtsweg genau prüfen

Unterlegene Bieter werden nun genau prüfen müssen, ob sie Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht oder einem ordentlichen Gericht suchen müssen. Ein Primärrechtsschutz ist jedenfalls nur bis zum Zuschlag möglich.

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