Vergabe 621
Referentenentwurf für Vergaberecht online
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 30.04.2015 den Referentenentwurf des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes (VergModG) veröffentlicht. Das Gesetz soll die neuen EUVergaberichtlinien umsetzen. Die Frist dafür läuft im April 2016 ab.
Änderung der § 97 ff. GWB
Das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz sieht eine umfassende Novellierung der § 97 ff. GWB für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte vor.
Neue Struktur Auch
Der bisherige 4. Teil des GWB wird umfassend überarbeitet und neu strukturiert. Die allgemeinen Grundsätze des Vergaberechts, der Anwendungsbereich, die Vergabearten, die grundsätzlichen Anforderungen an die Eignung, die Voraussetzung für den Zuschlag und die Ausführungsbedingungen, die Gründe für den Ausschluss von einem Vergabeverfahren und die neuen Vorgaben aus den EU-Vergaberichtlinien für die Kündigung sowie die Änderung von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen werden dort geregelt.
Auch VgV wird angepasst
Im zweiten Schritt ist zur Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien geplant, die Vergabeverordnung (VgV) zu ändern. Dies ist noch nicht Gegenstand des Referentenentwurfs für das novellierte GWB.
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