07.11.2016Fachbeitrag

Vergabe 764

Rückforderung von EU-Fördermitteln

Auch ein Verstoß gegen nationales Vergaberecht kann dazu führen, dass EU-Fördermittel zurückzuzahlen sind (EuGH, 26.05.2016, C-260/14 und C-261/14).

Vergabe von Unterschwellenaufträgen

Das zuständige Ministerium gewährte den Fördermittelempfängern EU-Zuschüsse zur Modernisierung eines Schulzentrums. Nach dem Finanzierungsvertrag bestand keine ausdrückliche Pflicht für die Empfänger, das Vergaberecht anzuwenden. Sie vergaben nach Erhalt der EU-Mittel öffentliche Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte.

Verstöße gegen nationales Vergaberecht

Bei der Auftragsvergabe verstießen sie nach Ansicht des Ministeriums gegen nationales Vergaberecht. Das Ministerium verpflichtete die Empfänger, die EU-Zuschüsse teilweise zurückzuzahlen. Das mit dem Streit befasste nationale Gericht legte dem EuGH die Frage vor, wann eine Unregelmäßigkeit anzunehmen sei, die zur Rückforderung von EU-Fördermitteln berechtige.

Beeinträchtigung der finanziellen Interessen der EU entscheidend

Der EuGH entschied, dass der Verstoß gegen nationale Vergabevorschriften zur Rückforderung durch die zuständigen Behörden berechtige. Entscheidend sei, dass die nationalen Rechtsvorschriften dazu beitragen, die finanziellen Interessen der Europäischen Union zu schützen.

Download Volltext

Als PDF herunterladen
Als PDF herunterladen

Sie benutzen aktuell einen veralteten und nicht mehr unterstützten Browser (Internet-Explorer). Um Ihnen die beste Benutzererfahrung zu gewährleisten und mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu benutzen.