27.12.2017Fachbeitrag

Vergabe 862

Rückforderung von EU-Mitteln trotz angewandter EIB-Kriterien

Die Behörden dürfen EU-Mittel zurückfordern, wenn der Auftraggeber im Vergabeverfahren zu strenge Teilnahmekriterien nach Vorgabe der EIB gewählt hat (EuGH, 06.12.2017, C-408/16).

Zu strenge Teilnahmekriterien nach Leitfaden EIB

Der Auftraggeber schrieb mit Mitteln der Europäischen Union geförderte Bauleistungen aus. Er wandte bei der Auftragsvergabe die Vorgaben des Leitfadens der Europäischen Investitionsbank (EIB) an. Die national zuständige Behörde forderte nach dem Abschluss des Verfahrens einen Teil der Fördermittel zurück und begründete dies mit Unregelmäßigkeiten bei der Auftragsvergabe. Der Auftraggeber habe zu strenge Teilnahmekriterien angewandt.

Auswirkungen auf den EU-Haushalt

Zu Recht, entschied der EuGH. Zwar habe der Auftraggeber die Vorgaben des Leitfadens der EIB beachtet. Gleichwohl bedeute dies nicht, dass der Auftraggeber auch im Einklang mit dem Vergaberecht gehandelt habe. Die Auswahl strengerer Teilnahmekriterien, als nach dem europäischen Vergaberecht vorgesehen, stelle eine Unregelmäßigkeitdar, die Auswirkungen auf den Haushalt haben könne.

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