Vergabe 1105
Rügepflicht bei negativen Einheitspreisen
Verbietet der Auftraggeber negative Einheitspreise bei Bauvergaben, verstößt er gegen das Vergaberecht. Bieter müssen den Verstoß unverzüglich rügen (OLG Celle, 27.02.2020, 13 Verg 5/19).
Negative Einheitspreise zulässig
Negative Einheitspreise bei Bauaufträgen dürfen nicht zum Angebotsausschluss führen. Denn die VOB/A regelt abschließend, unter welchen Bedingungen öffentliche Auftraggeber Angebote ausschließen dürfen. Weitere Ausschlussgründe darf der öffentliche Auftraggeber nicht schaffen (so bereits OLG Düsseldorf, 22.12.2010, VII-Verg 33/10).
Rügeobliegenheit
Bieter müssen den Vergaberechtsverstoß innerhalb von 10 Tagen nach Erkennbarkeit des Verstoßes rügen (§ 16 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Objektiver Maßstab für Erkennbarkeit
Maßgeblich für die Erkennbarkeit ist die Sicht eines durch-schnittlichen Bieters. Erkennbar sind Vergaberechtsverstöße, die ein durchschnittlicher Bieter bei üblicher Sorgfalt bemerkt.