Vergabe 1468, Energie 121
Schnellere Vergabeverfahren für Wasserstoff-Projekte
Der Gesetzentwurf des BMWK für die Beschleunigung von Wasserstoffprojekten liegt seit dem 11.04.2024 vor. Neben planungsrechtlichen Erleichterungen soll das Gebot der losweisen Vergabe gelockert werden.
Anwendungsbereich
Das Gesetz soll für öffentliche Aufträge und Konzessionen u. a. für Elektrolyseure, Anlagen zum Speichern von Wasserstoff und weiteren Wasserstoffträgern sowie für den Betrieb von Wasserstoffleitungen gelten.
Paketvergabe erleichtern
Die Anforderungen, die eine Gesamtvergabe ohne Lose rechtfertigen können, sollen gelockert werden. Leider soll aber auf das Gebot der losweisen Vergabe nicht ganz verzichtet werden.
Nachprüfungsverfahren beschleunigen
Da das europäische Recht wenig Spielraum für die Vergabeverfahren selbst lässt, beschränken sich die übrigen Beschleunigungen auf das Nachprüfungsverfahren, beispielsweise auf einen vorzeitigen Zuschlag. Die Verhandlungen sollen digital möglich sein, wobei man sich allerdings fragt, warum dies nur für Wasserstoffprojekte gelten soll.