11.06.2024Fachbeitrag

Vergabe 1468, Energie 121

Schnellere Vergabeverfahren für Wasserstoff-Projekte

Der Gesetzentwurf des BMWK für die Beschleunigung von Wasserstoffprojekten liegt seit dem 11.04.2024 vor. Neben planungsrechtlichen Erleichterungen soll das Gebot der losweisen Vergabe gelockert werden.

Anwendungsbereich

Das Gesetz soll für öffentliche Aufträge und Konzessionen u. a. für Elektrolyseure, Anlagen zum Speichern von Wasserstoff und weiteren Wasserstoffträgern sowie für den Betrieb von Wasserstoffleitungen gelten.

Paketvergabe erleichtern

Die Anforderungen, die eine Gesamtvergabe ohne Lose rechtfertigen können, sollen gelockert werden. Leider soll aber auf das Gebot der losweisen Vergabe nicht ganz verzichtet werden.

Nachprüfungsverfahren beschleunigen

Da das europäische Recht wenig Spielraum für die Vergabeverfahren selbst lässt, beschränken sich die übrigen Beschleunigungen auf das Nachprüfungsverfahren, beispielsweise auf einen vorzeitigen Zuschlag. Die Verhandlungen sollen digital möglich sein, wobei man sich allerdings fragt, warum dies nur für Wasserstoffprojekte gelten soll.

Download Volltext

Als PDF herunterladen
Als PDF herunterladen

Sie benutzen aktuell einen veralteten und nicht mehr unterstützten Browser (Internet-Explorer). Um Ihnen die beste Benutzererfahrung zu gewährleisten und mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu benutzen.