07.05.2015Fachbeitrag

Vergabe 620

Schwellenwerte: Interims- und Hauptauftrag sind nicht zu Saldieren

Muss der Auftraggeber zusätzlich zu dem ausgeschriebenen Hauptauftrag einen Interimsauftrag vergeben, ist dessen Auftragswert unabhängig vom Hauptauftrag zu ermitteln (OLG Koblenz vom 24.03.2015, Verg 1/15).

Interimsauftrag tritt neben Hauptauftrag

Darf der Auftragnehmer den Zuschlag für den Hauptauftrag wegen eines laufenden Nachprüfungsverfahrens nicht erteilen, kann eine interimsweise Vergabe zur Überbrückung gerechtfertigt sein. Der Interimsauftrag tritt dann neben den bereits ausgeschriebenen Hauptauftrag, nicht an dessen Stelle.

Auftragswert isoliert zu betrachten
 
Der Interimsauftrag ist in diesem Fall kein Teil des Hauptauftrages. Die beiden Auftragswerte sind für die Frage der Überschreitung des Schwellenwerts nicht zusammenzurechnen.

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