Vergabe 1111 und Energie 091
Sechs Monate Rügefrist auch bei Gaskonzessionsvertrag
Ein unterlegener Bieter muss die Nichtigkeit eines Gaskonzessionsvertrages innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss geltend machen (OLG Düsseldorf, 11.03.2020, 2 U 1/18).
Akteneinsicht
Bieter haben zwar grundsätzlich einen Anspruch auf Akteneinsicht, um die Nichtigkeit eines Gaskonzessionsvertrages geltend zu machen. Der Anspruch besteht jedoch nicht, wenn Bieter die Nichtigkeit zu spät geltend machen.
Sechs Monate Frist analog GWB
Die Vergabe von Wegenutzungsrechten durch Abschluss eines Gaskonzessionsvertrages unterfällt zwar nicht dem GWB, dennoch sind unterlegene Bieter verpflichtet, innerhalb eines angemessenen Zeitraums die Nichtigkeit geltend zu machen. Der Rechtsgedanke von § 135 Abs. 2 S. 1 GWB, nach dem die Unwirksamkeit nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden kann, gilt auch bei Gaskonzessionsvergaben.
Hier hatte der Bieter erst 1 ½ Jahre nach Vertragsschluss Akteneinsicht gefordert und damit den zulässigen Zeitraum überschritten.