Vergabe 1217 und ÖPNV 120
SPNV: Referenz „Dienstleistungsauftrag“ schließt Eigenleistung aus
Das OLG Schleswig entschied, dass ein Auftraggeber eigenwirtschaftlich betriebene Schienenpersonennahverkehrsleistungen (SPNV-Leistungen) nicht als Referenzen für Dienstleistungsaufträge im SPNV berücksichtigen durfte (OLG Schleswig, 28.10.2021 - 54 Verg 5/21).
Teilerfolg für DB Regio
Das Gericht gab damit einer sofortigen Beschwerde der DB Regio teilweise statt. Einen Großteil der erhobenen Rügen wies das Gericht zwar zurück. Allerdings gab es der DB Regio darin recht, dass die Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch den Auftraggeber fehlerhaft war.
Auslegung: „Dienstleistungsaufträge“
Entsprechend der Auftragsbekanntmachung mussten Bieter als Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Referenzen über einen „Dienstleistungsauftrag im SPNV“ einreichen. Das OLG entschied, dass nur als öffentliche Aufträge erbrachte, gemeinwirtschaftlich betriebene SPNV-Leistungen als Referenzen zu berücksichtigen waren, weil davon auszugehen sei, dass der Auftraggeber den gängigen Rechtsbegriff „Dienstleistungsauftrag“ nicht leichtfertig verwende. Mit ausreichender Klarheit sei deshalb zu erkennen gewesen, dass der Begriff im vergaberechtlichen Sinne zu verstehen sei und nur öffentliche Dienstleistungsaufträge umfasse. Dies sei auch aus dem Gesamtkontext der Auftragsbekanntmachung und aufgrund der konkret geforderten Angaben klar erkennbar gewesen.