Vergabe 1371, Energie 111, Klima 01
Strengere Vorgaben für saubere Fahrzeugbeschaffung geplant
Nach dem Eckpunktepapier des Koalitionsausschusses vom 28.03.2023 dürfen öffentliche Auftraggeber ab 2030 ausschließlich bilanziell emissionsfreie Fahrzeuge beschaffen.
Emissionsfreie Fahrzeuge ab dem Jahr 2030
Nach dem bisherigen Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz muss nur ein Teil der beschafften Fahrzeuge Emissionsgrenzwerte einhalten. Künftig sollen alle Fahrzeuge emissionsfrei sei.
Eckpunktepapier 28.03.2023
Dazu heißt es im Eckpunktepapier der Koalition:
„Die Vorgaben des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetzes werden dahingehend geändert, dass im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe ab 2030 nur noch bilanziell emissionsfreie Fahrzeuge (insb. Nahverkehrs-Busse) beschafft werden dürfen. Sonderfahrzeuge sind davon ausgenommen. Die bestehende Förderung klimaneutraler Busse einschließlich Infrastrukturen wird bis 2028 verlängert.“
Eckpunktepapier 28.03.2023
Das Gesetz erfasst Verträge über Kauf, Leasing oder Anmietung von Straßenfahrzeugen sowie die Beschaffung von Verkehrsdienstleistungen (z. B. ÖPNV, Paket-/Postdienste).
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Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung