02.04.2019Fachbeitrag

Vergabe 971

Transparenz bei Vergabe von Wegenutzungsrechten

Wenn Gemeinden Wegenutzungsrechte für Energienetze vergeben, müssen sie das Transparenzgebot beachten (OLG Frankfurt, 30.10.2018, 11 U 62/17).

Bekanntgabe der Auswahlkriterien rechtzeitig vor Angebotsabgabe

Das Transparenzgebot aus §§ 19 GWB, 46 EnWG verlangt, dass die Gemeinde den am Netzbetrieb interessierten Unternehmen die Entscheidungskriterien und ihre Gewichtung rechtzeitig vor Angebotsabgabe mitteilt. Die Bieter müssen erkennen können, worauf es der Gemeinde bei der Auswahlentscheidung ankommt.

Keine irreführenden und intransparenten Ausschreibungsunterlagen

Die Gemeinden haben zwar einen Ermessensspielraum bei der Auswahl der Zuschlagskriterien. Sie überschreiten ihn jedoch, wenn die Unterlagen nicht angemessen darüber unterrichten, nach welchen Kriterien und Modalitäten das wirtschaftich günstigste Angebot ausgewählt wird. Das ist immer dann der Fall, wenn die Ausschreibungsunterlagen oder die Bewertungsmatrix undurchschaubar oder irreführend sind.

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