Vergabe 1341
Unklare Eignungsanforderung: Sicht des fachkundigen Bieters entscheidend
Eignungsanforderungen sind nicht eindeutig formuliert, wenn sie aus Sicht der durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt mehrdeutig sind (OLG Koblenz, 23.05.2022, Verg 2/22).
Verstoß gegen das Transparenzverbot
Unklare Eignungsanforderungen verstoßen gegen das Transparenzverbot. Hierfür müssen die Vorgaben und Formulierungen in den Vergabeunterlagen auch nach erfolgter Auslegung noch mehrdeutig sein. Entscheidend ist der objektive Empfängerhorizont eines verständigen und sachkundigen Bieters.