Vergabe 1245
Urheberrechtsschutz für Anwaltsschriftsatz
Anwaltsschriftsätze genießen Urheberrechtsschutz. Der Verfasser des Schriftsatzes muss dafür den vorhandenen Gestaltungsspielraum ausnutzen (OVG Hamburg, 20.09.2021, 3 Bf 87/18).
Unionsrechtlicher Werkbegriff
Wenn der Schriftsatz sich durch Individualität oder Originalität auszeichnet und eine ausreichende Schöpfungshöhe aufweist, unterfällt er dem unionsrechtlichen Werkbegriff und ist urheberrechtlich geschützt.
Schöpfung bereits durch fachgerechtes Arbeiten
Für die Schöpfungshöhe genügt, dass der Autor die Denkgesetze und Fachkenntnisse sowie seine Erfahrungen ausnutzt. Diese gehören zum Wesen rechtswissenschaftlicher Tätigkeit. Das gilt namentlich für die Heranziehung von Normen und Rechtsprechungen sowie für die Schritte der Auslegung und Subsumtion
Je komplexer desto eher liegt ein Werk vor
Die Originalität oder Individualität wird angenommen, wenn der Verfasser seinen Gestaltungsspielraum, etwa durch besonders ausführliche Ausführungen oder eine individuelle Gliederung, ausnutzt. Dabei gilt: Je komplexer die Materie ist, zu dem der Schriftsatz erstellt wird, umso größer ist auch der Spielraum für die individuelle Gestaltung.