Vergabe 1107
Vereinfachte Beschaffung für Bundesverwaltung
Die Bundesregierung hat verbindliche Handlungs-leitlinien – für die schnelle Umsetzung von Investitionsprojekten des Bundes beschlossen. Sie gelten nur unterhalb der Schwellenwerte für nationale Vergaben.
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
Vergabestellen des Bundes dürfen danach bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen bis zu 100.000 € Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsvergaben mit oder ohne Teilnahmewettbewerb durchführen. Direktaufträge sind bis 3.000 € zulässig.
Bauaufträge
Bei Bauaufträgen sind Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bis zu 1 Mio. € zulässig, Freihändige Vergaben bis 100.000 €. Aufträge bis 5.000 € dürfen direkt vergeben werden. Auch verkürzte Angebotsfristen sind zulässig.
Zuwendungsempfänger
Die verbindlichen Handlungsleitlinien gelten auch für Zuwendungsempfänger, die verpflichet sind, die UVgO oder VOB/A anzuwenden.
Geltungsdauer
Die Regelungen traten am 09.07.2020 in Kraft und gelten bis zum 31.12.2021.