19.08.2020Fachbeitrag

Vergabe 1107

Vereinfachte Beschaffung für Bundesverwaltung

Die Bundesregierung hat verbindliche Handlungs-leitlinien – für die schnelle Umsetzung von Investitionsprojekten des Bundes beschlossen. Sie gelten nur unterhalb der Schwellenwerte für nationale Vergaben.

Liefer- und Dienstleistungsaufträge

Vergabestellen des Bundes dürfen danach bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen bis zu 100.000 € Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsvergaben mit oder ohne Teilnahmewettbewerb durchführen. Direktaufträge sind bis 3.000 € zulässig.

Bauaufträge

Bei Bauaufträgen sind Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bis zu 1 Mio. € zulässig, Freihändige Vergaben bis 100.000 €. Aufträge bis 5.000 € dürfen direkt vergeben werden. Auch verkürzte Angebotsfristen sind zulässig.

Zuwendungsempfänger

Die verbindlichen Handlungsleitlinien gelten auch für Zuwendungsempfänger, die verpflichet sind, die UVgO oder VOB/A anzuwenden.

Geltungsdauer

Die Regelungen traten am 09.07.2020 in Kraft und gelten bis zum 31.12.2021.

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