05.07.2021Fachbeitrag

Vergabe 1177

Verfahrensart für Konzessionsvergabe

Die Richtlinie 2014/23/EU steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, die für eine Konzessionsvergabe eine bestimmte Verfahrensart ausschließt (EuGH, 26.11.2020, C-835/19).

Projektfinanzierung verboten

Streitgegenstand war eine italienische Regelung, die es den Auftraggebern untersagte, abgelaufene oder auslaufende Autobahnkonzessionen in einem Projektfinanzierungs-verfahrens zu vergeben.

Freiheit der Mitgliedstaaten

Der EuGH hält diese Vorgabe für zulässig. Er entschied, dass die Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe den Mitgliedstaaten nicht die Freiheit nehme, das nach ihrer Ansicht für die Erbringung von Bau- oder Dienstleistungen am besten geeignete Verwaltungsinstrument auszuwählen. Diese Wahl fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie.

Keine schrankenlose Wahl-freiheit der Mitgliedstaaten

Dennoch ist die Freiheit der Mitgliedstaaten bei der Wahl der geeigneten Verfahrensart nicht schrankenlos. Nach der Rechtsprechung des EuGH ist sie unter Beachtung der Grundregeln des AEUV auszuüben.

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