Vergabe 887
Vergaberecht im neuen Koalitionsvertrag
Am 7. Februar 2018 haben sich CDU, CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Der neue Koalitionsvertrag enthält einige Vorhaben zum Vergaberecht.
Dienst-, Liefer- und Bauleistungen
Die Bundesregierung will für Dienst-, Liefer- und Bauleistungen einheitliche Regelungen schaffen:
„Zur weiteren Vereinheitlichung des Vergaberechts prüfen wir die Zusammenführung von Verfahrensregeln für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen einerseits und von Bauleistungen andererseits in einer einheitlichen Vergabeverordnung.“
VOB/A
Die VOB/A soll dennoch beibehalten werden:
„Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) als faire, wettbewerbsneutrale und von allen Bauverbänden getragene Verfahrensregelung garantiert gute Bauleistungen. Sie ist zu sichern und anwenderorientiert weiterzuentwickeln.“