24.02.2023Fachbeitrag

Vergabe 1358

Vergaberecht light für Notfall-Luftrettung

Öffentliche Auftraggeber dürfen Luftrettung mit geschultem Rettungspersonal stets in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben und die weiteren Erleichterungen aus GWB und VgV nutzen (OLG Düsseldorf, 22.12.2021, Verg 16/21).

Verhandlungsverfahren zulässig

Der Auftraggeber schrieb den Betrieb eines Transporthubschraubers zur Notfallrettung mit Notarzt und Rettungsassistenten europaweit aus. Das Gericht bestätigte, dass der Auftraggeber dazu auch ohne inhaltliche Ausnahmebegründung ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wählen durfte (§ 65 Abs. 1 Satz 1 VgV).

Luftrettung als „soziale und andere besondere Dienstleistung“

Denn bei der Luftrettung handelt es sich um „Rettungsdienste“ (CPV-Code 75252000-7) und damit um eine „soziale und andere besondere Dienstleistung“ im Sinne von § 130 GWB i.V.m. Anhang XIV der Vergaberichtlinie. In den sprachlich eigentlich naheliegenderen CPV-Code „Luftrettungsdienste“ ist ausgeschriebene Luftrettung dagegen gerade nicht einzuordnen. Denn dieser CPV-Code erfasst systematisch nur reine Transportleistungen. „Rettungsdienste“ dienen dagegen auch der medizinischen Versorgung von Notfallpatienten im Luftfahrzeug.

Weitere Erleichterungen

Für die Vergabe „sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen“ gelten nach GWB und der VgV weitere Erleichterungen. Zum Beispiel dürfen laufende Verträge um bis zu 20 Prozent des ursprünglichen Auftragswertes erweitert werden, ohne sie neu auszuschreiben.

Download Volltext

Als PDF herunterladen
Als PDF herunterladen

Sie benutzen aktuell einen veralteten und nicht mehr unterstützten Browser (Internet-Explorer). Um Ihnen die beste Benutzererfahrung zu gewährleisten und mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu benutzen.