27.09.2021Fachbeitrag

Vergabe 1204

Vergaberecht nach Flutkatastrophe

Die Ministerien lockern die Vergaberichtlinien in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz nach der Unwetterkatastrophe. 

Schnelle Hilfe möglich 

Öffentliche Auftraggeber können bis Ende des Jahres viele Leistungen vereinfacht beschaffen, um die Flutschäden zu beseitigen, den Wiederaufbau zu beschleunigen und die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung sicherzustellen. 

Runderlass in NRW 

In NRW ist das Vergaberecht unterhalb der Schwellenwerte für europaweite Vergaben für diese Zwecke ausgesetzt. Die Vorgaben für den Vertragsschluss und die Vergabe-dokumentation gelten weiter. Die Grundlagen des Wettbewerbs, der Transparenz und der Wirtschaftlichkeit bleiben unberührt. Das „Sechs-Augen-Prinzip“ soll zudem Korruption vorbeugen, es müssen mindestens drei Personen über den Auftrag entscheiden. 

Rheinland-Pfalz 

Auch in Rheinland-Pfalz dürfen Auftraggeber Direktaufträge ohne weitere Voraussetzungen vergeben, um den Schaden zu begrenzen.  

Für europaweite Vergaben gelten die bekannten Ausnahmen des Vergaberechts, die, wenn es eilt, ebenfalls Direktvergaben erlauben. 

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