29.06.2022Fachbeitrag

Vergabe 1266

Vergaberechtsberatung durch Beratungsstellen unzulässig

Auftragsberatungsstellen von Wirtschaftsverbänden dürfen keine individualisierten Beratungsleistungen in Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber erbringen (LG Magdeburg, 15.09.2021, 7 O 1109/21).

Vergabeberatung ist Rechtsdienstleistung

Die Beratung zu Fragen der Einhaltung der Wettbewerbsregeln und Vergabegrundsätze in Vergabeverfahren geht über eine bloße Verfahrensbegleitung hinaus und bedarf einer rechtlichen Prüfung des Einzelfalls. Es handelt sich deshalb um eine Rechtsdienstleistung. Auf eine besondere Komplexität der Rechtsfragen kommt es nicht an.

Verstoß gegen RDG

Die Auftragsberatungsstellen von Berufs- und Wirtschafts-verbänden mögen berechtigt sein, Rechtsberatungsleistungen für die Mitgliedsunternehmen ihrer Träger zu erbringen. Bieten sie die Leistungen aber auch Externen – insbesondere öffentlichen Auftraggebern – an, verstoßen sie damit gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Etwaige Ausnahme-tatbestände sind nicht einschlägig.

Verstoß gegen UWG

Auftragsberatungsstellen stehen im Wettbewerb mit vergaberechtlich tätigen Anwaltskanzleien, da beide Beratungsleistungen im Rahmen von Vergabeverfahren anbieten. Wirbt eine Beratungsstelle auf ihrer Website mit Leistungen, die sie nach dem RDG nicht erbringen darf, liegt darin auch ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

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