Vergabe 1266
Vergaberechtsberatung durch Beratungsstellen unzulässig
Auftragsberatungsstellen von Wirtschaftsverbänden dürfen keine individualisierten Beratungsleistungen in Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber erbringen (LG Magdeburg, 15.09.2021, 7 O 1109/21).
Vergabeberatung ist Rechtsdienstleistung
Die Beratung zu Fragen der Einhaltung der Wettbewerbsregeln und Vergabegrundsätze in Vergabeverfahren geht über eine bloße Verfahrensbegleitung hinaus und bedarf einer rechtlichen Prüfung des Einzelfalls. Es handelt sich deshalb um eine Rechtsdienstleistung. Auf eine besondere Komplexität der Rechtsfragen kommt es nicht an.
Verstoß gegen RDG
Die Auftragsberatungsstellen von Berufs- und Wirtschafts-verbänden mögen berechtigt sein, Rechtsberatungsleistungen für die Mitgliedsunternehmen ihrer Träger zu erbringen. Bieten sie die Leistungen aber auch Externen – insbesondere öffentlichen Auftraggebern – an, verstoßen sie damit gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Etwaige Ausnahme-tatbestände sind nicht einschlägig.
Verstoß gegen UWG
Auftragsberatungsstellen stehen im Wettbewerb mit vergaberechtlich tätigen Anwaltskanzleien, da beide Beratungsleistungen im Rahmen von Vergabeverfahren anbieten. Wirbt eine Beratungsstelle auf ihrer Website mit Leistungen, die sie nach dem RDG nicht erbringen darf, liegt darin auch ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).