Vergabe 1264
Vergabestellen müssen klar und eindeutig formulieren
Vergabestellen sind verpflichtet, klar und eindeutig zu formulieren und Widersprüche zu vermeiden (OLG Schleswig, 28.03.2022, 54 Verg 11/21).
Zweck der Anforderungen
Vergabestellen müssen Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens so formulieren, dass mit der üblichen Sorgfalt handelnde Unternehmen die genaue Bedeutung verstehen und in gleicher Weise auslegen können. Auftraggeber sollen tatsächlich überprüfen können, ob Teilnahmeanträge oder Angebote die für den betreffenden Auftrag geltenden Kriterien erfüllen.
Maßstab des Transparenzgrundsatzes
Vergabeunterlagen sind nicht mehr eindeutig, wenn fachkundigen Unternehmen mehrere Auslegungsmöglich-keiten verbleiben. Unklare Vorgaben der Vergabestelle dürfen nicht zu Lasten der Bieter gehen.
Anforderungen an die Beseitigung eines Transparenzverstoßes
Berichtigt die Vergabestelle die Bekanntmachung, muss sie auch missverständliche Antworten auf Bieterfragen berichtigen. Der Transparenzverstoß ist erst beseitgt, wenn der Aufttraggeber – im Wege eines actus contrarius – die rechtlich unzutreffende Antwort ausdrücklich als gegenstandlos bezeichnet hat.