Vergabe 778
Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland wegen fester HOAI-Sätze
Die EU-Kommission hat am 17.11.2016 beschlossen, vor dem Europäischen Gerichtshof eine Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland wegen der Behinderung freiberuflicher Dienstleistungen zu erheben.
Feste HOAI-Sätze sichern nicht die Qualität
Nach Auffassung der EU-Kommission sind die Mindest- und Höchsthonorare für Architekten und Ingenieure überflüssig. Sie sichern nicht die Qualität der Dienste in- und ausländischer Anbieter.
Binnenmarkt eingeschränkt
Stattdessen schränken die HOAI-Sätze den Binnenmarkt ein. Denn sie diskriminieren Architekten und Ingenieure anderer EU-Mitgliedsstaaten. Die deutsche Bundesregierung hat der EU-Kommission offenbar keine ausreichende Begründung geliefert, um das Vertragsverletzungsverfahren abzuwehren.
Gibt der EuGH der EU-Kommission Recht, wird es künftig auch für Architektenleistungen Marktpreise geben. Eine Entscheidung ist nicht vor 2019 zu erwarten.