13.12.2016Fachbeitrag

Vergabe 778

Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland wegen fester HOAI-Sätze

Die EU-Kommission hat am 17.11.2016 beschlossen, vor dem Europäischen Gerichtshof eine Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland wegen der Behinderung freiberuflicher Dienstleistungen zu erheben.

Feste HOAI-Sätze sichern nicht die Qualität

Nach Auffassung der EU-Kommission sind die Mindest- und Höchsthonorare für Architekten und Ingenieure überflüssig. Sie sichern nicht die Qualität der Dienste in- und ausländischer Anbieter.

Binnenmarkt eingeschränkt

Stattdessen schränken die HOAI-Sätze den Binnenmarkt ein. Denn sie diskriminieren Architekten und Ingenieure anderer EU-Mitgliedsstaaten. Die deutsche Bundesregierung hat der EU-Kommission offenbar keine ausreichende Begründung geliefert, um das Vertragsverletzungsverfahren abzuwehren.

Gibt der EuGH der EU-Kommission Recht, wird es künftig auch für Architektenleistungen Marktpreise geben. Eine Entscheidung ist nicht vor 2019 zu erwarten.

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