14.04.2016Fachbeitrag

Vergabe 701

Vertragsverletzungsverfahren wegen fester HOAI-Sätze

Die EU-Kommission hat am 25.02.2016 in dem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und weitere Länder wegen der Behinderung freiberuflicher Dienstleistungen mit umfangreicher Begründung Stellung genommen.

HOAI-Sätze beeinträchtigen Binnenmarkt

Die EU-Kommission rügt gegenüber Deutschland, dass die Mindest- und Höchsthonorarsätze für Architekten und Ingenieure den Binnenmarkt behindern. Bei den HOAI-Sätzen handele es sich um „verschleierte Hindernisse“. Diese würden Architekten und Ingenieure anderer EU-Mitgliedstaaten diskriminieren.

Denn Kunden hätten keine Möglichkeit, den Preis auszuhandeln, den sie für eine bestimmte Qualität der Architekten- und Ingenieurdienstleistung zahlen möchten. Deutschland könne die Qualität dieser Dienstleistungen auch mit weniger einschneidenen Schutzmaßnahmen gewährleisten.

Künftig Preiswettbewerb unter Architekten?

Nunmehr hat die Bundesrepublik Deutschland zwei Monate Zeit, um diese „Vertragsverletzung“ zu beseitigen. Nach erfolglosem Fristablauf kann die EU-Kommission Klage beim EuGH erheben. Gibt der EuGH der EU-Kommission Recht, sind künftig Architektenausschreibungen mit einem Preiswettbewerb zu erwarten.

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