18.06.2024Fachbeitrag

Vergabe 1473

Vertrauen auf Eignung und Eignungsleihe

Das OLG Düsseldorf äußert sich erneut zum Vertrauen der Bieter auf die Eignungsprüfung und zur Zulässigkeit der Eignungsleihe (27.04.2022, Verg 47/21).

Vertrauenstatbestand ...

Bewerber dürfen im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb grundsätzlich darauf vertrauen, dass sie geeignet sind, wenn sie zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden.

… bei abschließender Prüfung …

Dieses Vertrauen entsteht nur, wenn der öffentliche Auftraggeber die Eignung abschließend bejaht hat, bevor er die Bewerber zum Verhandlungsverfahren zulässt. Daran fehlt es, wenn der Bieter im Teilnahmewettbewerb nicht alle Unterlagen eingereicht hat, die erforderlich sind, um die Eignung zu prüfen.

sogar bei fehlerhafter Prüfung.

Ausdrücklich bleibt der Senat dabei: „Mitbieter im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb haben danach einen Vergaberechtsverstoß, der in der fehlerhaften Bejahung der Eignung eines Unternehmens am Ende des Teilnahmewettbewerbs liegt, ab der Begründung des Vertrauenstatbestands hinzunehmen.“

Eignungsleihe

Ein Ausschluss der Eignungsleihe muss klar und unmissverständlich in den Vergabeunterlagen erklärt werden. Ein Schweigen der Vergabeunterlagen bedeutet, dass die Eignungsleihe zulässig ist.

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