08.07.2016Fachbeitrag

Vergabe 731

VOB-Verfahren: Wann muss Auftraggeber nachfordern?

Fehlen rechnerische Nachweise, anhand derer der öffentliche Auftraggeber (lediglich) die Angaben im Leistungsverzeichnis überprüfen will, so muss er diese gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A nachfordern und darf das Angebot nicht ausschließen (OLG Saarbrücken, 24.02.2016, 1 U 60/15).

Zentrale Frage: Wirkt sich fehlende Erklärung auf Vertragsinhalt aus?

Im Anwendungsbereich der VOB/A sind Erklärungen und Nachweise nachzufordern, wenn die geforderten Angaben die vertragsgegenständlichen Leistungen nicht bestimmen und nicht wesentlicher Vertragsbestandteil werden, sondern den Inhalt des Angebots lediglich belegen sollen.

Falls „Nein“: Nachforderungspflicht!

Gilt letzteres, wirkt sich die Erklärung bzw. der Nachweis in keiner Weise auf die Vertragsgestaltung aus und muss im Anwendungsbereich der VOB/A nachgefordert werden.

Neues Vergaberecht

Die VOB/A 2016 hat sich in Bezug auf die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen nicht geändert. Auch zukünftig ist dabei zu beachten, dass die VOB/A 2016 im Unterschied zum neuen VgV eine Nachforderungspflicht vorsieht, soweit es sich nicht um Erklärungen und Nachweise handelt, die von der Nachforderung ausgeschlossen sind. Eine solche Verpflichtung besteht bei der Vergabe von Dienstleistungen und freiberuflichen Leistungen nicht.

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