14.05.2021Fachbeitrag

VA 1167

Warenkorb als zulässiges Wertungskriterium?

Ein Warenkorb mit nur unverbindlichen Preisangaben darf nicht zur Wertung eines Angebotes herangezogen werden (OLG München, 24.03.2021, Verg 12/20).

Vergabe von Einkaufsdienstleistungen

Ausgeschrieben waren Einkaufsdienstleistungen. Die Dienstleistungsvergütung sollte neben den Gesamtkosten eines Warenkorbes mit je 50 % gewertet werden.

Wann ist ein Warenkorb unverbindlich und nicht wertbar…

Das OLG München hält die Wertung für vergaberechtswidrig, weil

  • die Preise für die Waren aus dem Warenkorb aus der Vergangenheit stammten und unverbindlich waren,
  • der Einkauf in vielen Fällen ohnehin gesondert auszuschreiben war,
  • die Warenlieferungen nicht zu den eigenen Leistungen der Einkaufsgemeinschaft zählten, die nur den Einkauf ermöglichen sollte.

…und wann doch?

Der Beschluss bedeutet nicht, dass Warenkörbe niemals gewertet werden dürfen. Im Gegenteil, wenn z. B. Rahmenverträge mit Preisen für viele Leistungen vergeben werden und die Preise verbindlich anzubieten sind, dürfe und müssen diese Preise gewertet werden.

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