15.12.2022Fachbeitrag

Vergabe 1325

Wertungskriterien erfordern abschließende Definition

Erteilt eine Gemeinde eine Konzession zur Nutzung der öffentlichen Verkehrswege, hat sie die einzelnen Auswahlkriterien abschließend zu gestalten. (OLG Düsseldorf, 17.08.2022, VI-2 U 13/21).

Nichtabschließende Erläuterungen sind von wertenden Unterkriterien abzugrenzen

Eine Gaskonzession – hier nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) – muss transparent und diskriminierungsfrei erteilt werden. Unternehmen müssen erkennen können, worauf es der Gemeinde bei der Entscheidung ankommt. Dies gilt nicht für Erläuterungen mit beschreibendem Charakter.

Bestimmung von Unterkriterien aus subjektiver Behördensicht   

Wertende Unterkriterien liegen vor, wenn die Gemeinde abschließend festlegt, welche Anforderungen sie an die Leistung stellt.  Verlangt die Gemeinde eigene Ausführungen der Unternehmen und überlässt sie ihnen einen eigenen Gestaltungsspielraum über das Leistungskonzept, so trifft sie bloße beschreibende Erläuterungen.

Gemeindewille muss eindeutig zum Ausdruck gebracht werden   

Die Wertungskriterien müssen sich eindeutig aus der durch die Gemeinde gewählten Formulierung ergeben. Gibt sie ausdrücklich zu verstehen, dass sie keine Wertungskriterien aufstellen will, so liegen solche auch nicht vor.

Abweichung von der bisherigen objektiven Bestimmung von Wertungskriterien

Damit weicht das OLG von der bisherigen Rechtsprechung über die Bestimmung von Unterkriterien ab. Diese sieht Unterkriterien darin, dass objektiv „eigene Themenkomplexe“ enthalten sind und das Hauptkriterium nicht bloß inhaltsgleich abgebildet wird.

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