Vergabe 1077
Wirksame Unterlagenforderung durch den Auftraggeber
Ein Bieter ist nur dann verpflichtet, seinem Angebot Unterlagen beizufügen, wenn der öffentliche Auftraggeber deren Vorlage wirksam gefordert hat (OLG Düsseldorf, 12.06.2019, Verg 8/19):
Eindeutige Forderung
Dies setzt voraus, dass der öffentliche Auftraggeber klar und eindeutig vorgibt, welche Unterlage zu welchem Zeitpunkt vorzulegen ist.
Rechtswidrige Vorlagen sind unzulässig
Die Vorlage einer Erklärung oder eines Nachweises darf nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen oder sonst vergabefremd sein. Die Aufforderung des öffentlichen Auftraggebers, die Preisangaben ausschließlich in dem zur Verfügung gestellten Preisblatt einzutragen, genügt diesen Anforderungen.