Vergabe 597
Zeugenvernehmung im Nachprüfungsverfahren
Fehlende Dokumentationen dürfen durch Zeugenvernehmung in das Vergabenachprüfungsverfahren eingeführt werden (OLG Düsseldorf, 17.12.2014, VII-Verg 25/14).
Heilung bei fehlenden Unterlagen in der Vergabeakte
Ist eine Vergabeakte unvollständig, kann ein Mitarbeiter des Auftraggebers als Zeuge aussagen, wenn Unterlagen, wie z. B. die Dokumentation zur Ortsbesichtigung, fehlen.
Keine Vorwirkung der EU-Richtlinien
Die vom OLG Düsseldorf (vgl. PSA 583) im Grundsatz anerkannte Vorwirkung der neuen EU-Vergaberichtlinien, die erst 2016 in Kraft treten, scheidet für solche Verfahren aus, die noch vor dem Erlass der EU-Vergaberichtlinien (also vor dem 26.02.2014) begonnen haben.
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