06.07.2021Fachbeitrag

Vergabe 1188

Zulässige Aufhebung einer Vergabe wegen Corona-Pandemie

Ein Auftraggeber durfte wegen der Corona-Pandemie ein Vergabeverfahren aufheben, da sich die Arbeitsmarktsituation und damit die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hatte (OLG Düsseldorf, 10.02.2021, Verg 22/20).

Aufhebungsgrund: neue Bedarfslage

Der Auftraggeber schreib Bildungsleistungen für das Jobcenter aus. Er begründete die Aufhebung damit, dass aufgrund der Entwicklungen nicht absehbar gewesen sei, ob die ausgeschriebene Leistung noch benötigt werde. Diese Prognoseentscheidung des Auftraggebers war nach Ansicht des OLG Düsseldorf ermessensfehlerfrei und damit rechtmäßig.

Nachgeschobene Gründe

Dem steht nicht entgegen, dass der Auftraggeber die Begründung während des Nachprüfverfahrens ergänzt und präzisiert hat.

Verfahrensbeendigung ohne Aufhebungsgrund  

Das OLG Düsseldorf stellte außerdem klar, dass Auftraggeber Vergabeverfahren auch ohne gesetzliche Aufhebungsgründe beenden dürfen. Auch dann müssen aber jedenfalls sachliche Gründe für die Beendigung vorliegen – sie darf also nicht willkürlich erfolgen.

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