07.02.2020Fachbeitrag

Vergabe 1067

Zwingende Vorgaben der EU-Kommission zu CPV-Codes

Die Europäische Kommission bekämpft die häufig fehlerhafte Verwendung von CPV-Codes in Bekanntmachungsformularen mit einer neuen Anweisung. Vergabestellen müssen die Vorgaben berücksichtigen, da sonst die Bekanntmachungen nicht in TED veröffentlicht werden.

Haupt-CPV muss zur Leistungsart passen

Künftig muss der Haupt-CPV-Code zwingend mit der auszuschreibenden Leistungsart übereinstimmen. Dazu ist der Haupt-CPV-Code zu wählen

  • bei Lieferleistungen aus den Abteilungen 0 bis 44
  • oder 48
  • bei Bauleistungen aus der Abteilung 45 und
  • bei Dienstleistungen aus den Abteilungen 49 bis 98.

Kurze Umsetzungsfristen

Vergabestellen müssen sich die neuen Vorgaben schnell zu eigen machen, denn diese gelten

  • ab 15.01.2020 für Vorinformationen
  • ab 15.04.2020 für Auftragsbekanntmachungen
  • ab 15.07.2020 für alle EU-weiten Bekanntmachungen.

Danach werden Formulare, die keinen zur Leistungsart passenden Haupt-CPV-Code haben, automatisch von der Schnittstelle zur Entgegennahme von Bekanntmachungen abgelehnt und nicht veröffentlicht.

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