Vergabe 1067
Zwingende Vorgaben der EU-Kommission zu CPV-Codes
Die Europäische Kommission bekämpft die häufig fehlerhafte Verwendung von CPV-Codes in Bekanntmachungsformularen mit einer neuen Anweisung. Vergabestellen müssen die Vorgaben berücksichtigen, da sonst die Bekanntmachungen nicht in TED veröffentlicht werden.
Haupt-CPV muss zur Leistungsart passen
Künftig muss der Haupt-CPV-Code zwingend mit der auszuschreibenden Leistungsart übereinstimmen. Dazu ist der Haupt-CPV-Code zu wählen
- bei Lieferleistungen aus den Abteilungen 0 bis 44
- oder 48
- bei Bauleistungen aus der Abteilung 45 und
- bei Dienstleistungen aus den Abteilungen 49 bis 98.
Kurze Umsetzungsfristen
Vergabestellen müssen sich die neuen Vorgaben schnell zu eigen machen, denn diese gelten
- ab 15.01.2020 für Vorinformationen
- ab 15.04.2020 für Auftragsbekanntmachungen
- ab 15.07.2020 für alle EU-weiten Bekanntmachungen.
Danach werden Formulare, die keinen zur Leistungsart passenden Haupt-CPV-Code haben, automatisch von der Schnittstelle zur Entgegennahme von Bekanntmachungen abgelehnt und nicht veröffentlicht.