Vergabe 511
Zwingende Vorgaben im VOF-Verfahren bindend
Abweichungen von den zwingenden Vorgaben des Auftraggebers führen auch im Verhandlungsverfahren nach der VOF zum Angebotsausschluss (OLG Frankfurt, 05.03.2014 – 11 Verg 2/14).
Verstoß gegen zwingende Vorgabe
Ein Auftraggeber gab bei der Vergabe von Generalplanerleistungen vor, dass die Bieter eine Präsentation für die Verhandlungsrunde in Papierform einreichen mussten. Genau diese Präsentation war in der Verhandlungsrunde zu halten. Davon wich ein Bieter ab und überarbeitete seine zuvor eingereichte Präsentation.
Rechtsfolge: Angebotsausschluss
Selbst diese Überarbeitung der Präsentation sei eine Abweichung von den zwingenden Vorgaben des Auftraggebers, so das OLG Frankfurt. Rechtsfolge sei der Ausschluss des Angebots.
Notfalls Bieterfrage stellen
An dieser Entscheidung wird deutlich, wie hoch die formalen Anforderungen des Vergaberechts sind. Zwingende Vorgaben des Auftraggebers sind stets genau einzuhalten. Wenn ein Bieter abweichen will, muss er dies durch eine Bieterfrage klären.
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