15.03.2022Fachbeitrag

Update Restrukturierung 1/2022

Checkliste für Restrukturierungspläne – BMJ legt Entwurf für kleine und mittlere Unternehmen vor

Das vorinsolvenzliche Restrukturierungsverfahren (StaRUG) nimmt weiter Gestalt an. Unter dem 28. Januar 2022 hat nun das Bundesministerium der Justiz (BMJ) einen ersten Entwurf für eine Checkliste für Restrukturierungspläne vorgelegt. Interessenverbände und sonstige beteiligte Kreise konnten bis zum 11. März 2022 Stellung dazu nehmen.

StaRUG steckt nach wie vor in den Kinderschuhen

Die Zahl der beantragten und erfolgreich durchgeführten vor-insolvenzlichen Restrukturierungsplanverfahren ist bundesweit nach wie vor überschaubar. Der Großteil notwendiger Restrukturierungen findet immer noch vornehmlich im Rahmen bilateraler Verhandlungen oder im Insolvenz- bzw. Eigenverwaltungsverfahren statt. Grund für die verhaltene Inanspruchnahme könnte – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen – der gesteigerte organisatorische Aufwand für die Durchführung eines Restrukturierungsverfahrens sein.

Checkliste für Restrukturierungspläne durch BMJ 

Das zum 1. Januar 2021 in Kraft getretene Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) sieht in § 16 die Bereitstellung einer Checkliste für Restrukturierungspläne vor, die speziell an den Bedürfnissen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ausgerichtet sein soll. Dieser Verpflichtung kommt das BMJ nun nach. Unter dem 28. Januar 2022 hat es den ersten Entwurf einer Checkliste für Restrukturierungspläne für KMU an beteiligte Kreise zirkuliert. Dieser soll sich als Kompromisslösung zwischen einem schlichten Verzeichnis der gesetzlichen Anforderungen an Restrukturierungspläne und dem praktisch nicht einlösbaren Ideal einer Anleitung für alle erdenklichen Einzelfälle verstehen. 

Formalien und weitergehende Hinweise

Neben einer Wiedergabe der zu beachtenden Formalien, den zu berücksichtigenden Angaben und den beizufügenden Anlagen enthält der Entwurf der Checkliste weitergehende Informationen zur Zielsetzung und Verwendung der Checkliste sowie Hinweise zu den zu berücksichtigenden Punkten. 

Checkliste kann fachkundige Beratung nicht ersetzen

Das BMJ weist dabei darauf hin, dass die Checkliste den fachkundigen Rat im Einzelfall nicht ersetzen kann und soll und sich daher darauf beschränken muss, einen strukturierten Überblick über die einzelnen Anforderungen und damit eine erste Orientierung zu geben.

Zu dem Entwurf des BMJ konnten die beteiligten Kreise und Interessenvertretungen bis zum 11. März 2022 Stellung nehmen. Hiervon hat z.B. die Gesellschaft für Restrukturierung – TMA Deutschland e.V. Gebrauch gemacht. Diese sieht keinen offensichtlichen Änderungs- oder Ergänzungsbedarf hinsichtlich des Entwurfs der Checkliste. Änderungs- und Ergänzungsbedarf sehen die Praktiker der TMA aber nach wie vor bezüglich des StaRUG selbst. Es sei evident, dass das Verfahren bisher vornehmlich als Druckmittel für außergerichtliche Einigungen genutzt werde. Praxistauglicher könne das StaRUG werden, wenn die Einleitung des Verfahrens in der Krise bei drohender Zahlungsunfähigkeit rechtssicher, also ohne Haftungsrisiken für die Geschäftsführungsorgane, auch gegen den Willen der Gesellschafter erfolgen könne und wenn eine Vertragsbeendigungsmöglichkeit sowie weitergehende Sicherungen von Krisenfinanzierungen gesetzlich geregelt würden. Schließlich solle die internationale Zuständigkeit deutscher Restrukturierungsgerichte für nichtöffentliche StaRUG-Verfahren und damit die Nutzbarkeit des Gesetzes auch für Fälle klargestellt werden, in denen der Schuldner zwar nicht in Deutschland ansässig ist, die Restrukturierungssache aber eine „hinreichend enge Beziehung“ zu Deutschland aufweist. Mit einer finalen Version der Checkliste dürfte im weiteren Verlauf dieses Jahres zu rechnen sein.

Als PDF herunterladen
Als PDF herunterladen

Ansprechpartner

Sie benutzen aktuell einen veralteten und nicht mehr unterstützten Browser (Internet-Explorer). Um Ihnen die beste Benutzererfahrung zu gewährleisten und mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu benutzen.