Countdown - Das kommt 2018!
Hocheffizient: Neue Schiedsgerichtsordnung gilt ab dem 1. März 2018
Zum 1. März 2018 greift die neue Schiedsgerichtsordnung der Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS). Die vielzähligen Neuerungen werden sich auf zukünftige Verfahren auswirken.
Die neue Schiedsgerichtsordnung der Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (kurz: 2018 DIS-Rules) ersetzt die Schiedsgerichtsordnung aus dem Jahr 1998 und gilt für alle ab dem 1. März 2018 bei der DIS eingereichten Schiedsklagen.
Sie bringt eine Vielzahl von Neuerungen mit sich: Hierzu gehören Regeln für Mehrparteienverfahren, für die Verbindung von Verfahren und Regeln für die Einbeziehung weiterer Parteien. Aber auch eine Straffung des Verfahrensablaufs im Interesse von Zeit- und Kosteneffizienz wird es ab März 2018 geben.
Zudem sehen die neuen Regeln vor, dass die Parteien bereits vor der vollständigen Konstituierung des Schiedsgerichts die ersten Schriftsätze austauschen. Die Rolle der Institution wird durch den neu eingeführten „Expertenrat für Verfahrensfragen“ gestärkt. Der Expertenrat entscheidet insbesondere über:
- Bestellung eines Einzelschiedsrichters, wenn abweichend von der Parteivereinbarung
- Ablehnungsanträge gegen Schiedsrichter
- Anpassung des Honorars für das Schiedsgericht.
All dies dient der Transparenz der Schiedsgerichtsverfahren, von der die Parteien profitieren.
Die 2018 DIS-Rules sehen – wie schon die Vorgängerregeln – vor, dass das Schiedsgericht die einvernehmliche Beilegung des Streits oder einzelner Streitpunkte fördert, sofern keine der Parteien widerspricht. Das Augenmerk liegt somit auch weiter auf einer effizienten Streitbeilegung.
Die Reformkommission der 2018 DIS-Rules bestand aus 263 Mitgliedern der DIS und Nutzern der Schiedsgerichtsbarkeit, unter ihnen die Partner der Kanzlei, Dr. Wolfgang Kühn und Ulrike Gantenberg. 579 Tage, 28 Sitzungen, die Befragung von 12 Interessengruppen und über 500 Seiten eingegangene Reformvorschläge nahm die Erarbeitung der 2018 DIS-Rules in Anspruch.
Die 2018 DIS-Regeln sorgen für einen strafferen und kosteneffizienten Verfahrensablauf und stärken so den Schiedsort Deutschland nachhaltig.
Die neuen Regeln treffen alle national und international operierenden Parteien, die mit ihren Vertragspartnern anstelle der Zuständigkeit der staatlichen Gerichte die eines Schiedsgerichts nach den Regeln der DIS vereinbart haben oder noch vereinbaren. Die hocheffizienten und pragmatischen Verfahrensregeln, die ein kosten- und zeiteffizientes Verfahren gewährleisten, kommen aber nicht nur den streitenden Parteien zu Gute: Die 2018 DIS-Rules stärken auch durch die internationale Standardisierung den Schiedsort Deutschland nachhaltig. Im Vergleich zu ausländischen Rechtsordnungen wird das deutsche Recht von Praktikern als vergleichsweise freundlich für Schiedsverfahren eingestuft: Einer Studie zufolge liegt Deutschland auf Platz 5 der bevorzugten Länder für den Ort eines Schiedsverfahrens. Sicherlich machen die 2018 DIS-Rules Deutschland sogar noch attraktiver für Schiedsverfahren.
Ihre Ansprechpartner sind die Experten aus der Praxisgruppe Prozessführung/ Schiedsgerichtsbarkeit. Dr. Wolfgang Kühn, Ulrike Gantenberg und Dr. Elke Umbeck und deren Teams sind – als Schiedsrichter und Parteivertreter – spezialisiert auf streitige Auseinandersetzung vor staatlichen Gerichten aber vor allem auch vor Schiedsgerichten, Adjudication Boards und anderen alternativen Streitschlichtungsmechanismen.