Update Compliance 8/2022
Viertes Maßnahmenpaket gegen Russland in Kraft getreten
Jetzt sind auch Eisen und Stahl sowie Luxusartikel betroffen. Angesichts der weiterhin sehr ernsten Lage in der Ukraine hat die EU mit Verordnungen vom 15. März 2022 erneut weitere Personen in die Russland-Sanktionsliste aufgenommen und die güterbezogenen Handelsbeschränkungen ausgeweitet, u. a. betreffend den Energiesektor, Luxusgüter sowie den Import von Eisen und Stahlerzeugnissen. Verboten sind (mit einigen Ausnahmen) ferner Transaktionen mit bestimmtem staatseigenen Betrieben, die bereits Refinanzierungsbeschränkungen unterliegen, z. B. Gazprom Neft. Auch das Erbringen von Ratingdiensten für russische Kunden ist untersagt.
Mit den neuen Sanktionen, auch durch die Aufnahme der Beschränkungen für eine Vielzahl von sog. Luxusgütern, ist der Kreis der Unternehmen, die sich im Rahmen ihrer Compliance-Prüfung mit den Russlandsanktionen befassen müssen, erheblich ausgeweitet worden. Eine detaillierte Überprüfung im Einzelfall ist damit unerlässlich.
Erweiterung bestehender Exportverbote
Die neue Verordnung listet eine Vielzahl sog. Luxusgüter, abhängig von deren Einzelwert, deren Verkauf, Lieferung, Verbringung und Ausfuhr nach Russland oder zur Verwendung in Russland verboten ist. Als Luxusgüter gelten neben den eher offensichtlichen Gütern wie Perlen, Edelsteinen, Pferden und Antiquitäten auch scheinbar eher alltägliche Güter wie z. B. Weine, Parfüms, Schönheits- und Schminkprodukte, Mäntel und andere Kleidung, Teppiche, Geschirr, elektronische Geräte für den häuslichen Gebrauch, bestimmte Fahrzeuge und Transportmittel, Musikinstrumente, Uhren sowie Ausrüstung für Freizeitsport.
Ferner ist für bestimmte, bereits handelsbeschränkte Güter und Technologien (z. B. Rohre von der für Öl- und Gasfernleitungen verwendeten Art) die Genehmigungsmöglichkeit entfallen. Das Altvertragsprivileg gilt nur für bis zum 16. März 2022 bereits (zulässigerweise) geschlossene Verträge.
Importverbote
Die Einfuhr einer Vielzahl von russischen oder aus Russland ausgeführten Eisen- und Stahlerzeugnissen in die EU ist nunmehr verboten. Dies betrifft u. a. speziell gelistete Bleche und Bänder, Stäbe und Profile sowie Rohre. Gleiches gilt für deren Kauf und Beförderung sowie die (unmittelbare und mittelbare) Erbringung von damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen.
Investitionsverbote
Untersagt sind Investitionen in russische Unternehmen aus dem Energiesektor, sei es durch den Erwerb von Beteiligungen oder die Gewährung von Darlehen/Finanzmitteln.
Ausweitung Sanktionsliste
15 weitere Personen und 9 weitere Organisationen wurden in die Russland-Sanktionsliste aufgenommen. Diese umfasst nunmehr 893 natürliche Personen und 65 Unternehmen.
Praxishinweis
Der Handel mit Geschäftspartnern in Russland ist angesichts der jüngsten Sanktionen erneut erheblich eingeschränkt worden.Sowohl beim Export von Gütern nach Russland, als auch beim neu eingeführten Verbot des Imports von Eisen und Stahlerzeugnissen aus Russland in die EU müssen Unternehmen besonders achtsam im Rahmen ihrer Compliance-Prüfung vorgehen.